Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für die zeitlich begrenzte und örtlich festgelegte Überlassung von Umkleideobjekten und die Ausstellung von Saisonkarten in den Strandbädern der Stadtwerke Klagenfurt AG
1. Allgemein
1.1 Für die Überlassung von Umkleideobjekten sowie die Ausstellung und Nutzung von Saisonkarten, gelten die vorliegenden AGB und – sofern ein Erwerb im STW Webshop getätigt worden ist, – auch die AGB des Webshops.
1.2 Für die zeitlich begrenzte Überlassung eines Umkleideobjektes ist zuvor ein Ansuchen an die Stadtwerke Klagenfurt AG (kurz: STW AG) zu richten. Das Ansuchen erfolgt über ein standardisiertes Formular.
1.3 Aus organisatorischen Gründen können nur jene Ansuchen berücksichtigt werden, die rechtzeitig, spätestens jedoch bis zu einem von der STW AG jährlich festgesetzten Termin, an den von den Stadtwerken vorgegebenen Verkaufsstellen, abgegeben werden.
1.4 Ein rechtzeitiges und ordnungsgemäß abgegebenes Ansuchen verpflichtet die STW AG nicht, ein Umkleideobjekt zuzuweisen. Vielmehr behaltet sich die STW AG das Recht vor, Umkleideobjekte ohne Begründung nicht oder anderwärtig zu vergeben.
1.5 Bei Erreichung der maximalen Besucherzahl kann es in einzelnen Bädern zu Einschränkungen bzw. Wartezeiten beim Einlass kommen.
2. Umkleideobjekt, Vertragspartner, Preise und Badeordnung
2.1 Der Kunde/die Kundin kennt die Lichtverhältnisse des Umkleideobjektes aus eigener Wahrnehmung. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass, abhängig von Tageszeit, Sonnenstand und Wetterlage, fallweise der subjektive Eindruck unzulänglicher Beleuchtung entstehen kann. Der Kunde/die Kundin stimmt zu und nimmt zur Kenntnis, dass die Zugänge und das Objekt selbst ohne künstliche Beleuchtung vergeben werden.
2.2 Die Benützung des Bades/der Bäder, einschließlich aller Einrichtungen und Anlagen, kann im Bedarfsfall (aus betrieblichen, sportlichen oder sonstigen Gründen) ganz oder teilweise eingeschränkt werden. In diesem Fall hat der Kunde/die Kundin keinen wie auch immer gearteten Anspruch auf Abschlag oder Rückerstattung von bereits geleisteten oder noch zu leistenden Zahlungen.
2.3 Die Badeordnung ist im Internet veröffentlicht, im jeweiligen Kassen-/ Eingangsbereich der Strandbäder ersichtlich und unbedingt einzuhalten.
2.4. Die Dauer der Badesaison kann aufgrund der Wetterbedingungen oder allfälliger anderer Gründe variieren. Wie auch immer geartete Rücktrittsrechte wie auch Rückerstattungsansprüche für den Kunden/die Kundin im Hinblick auf ein bereits bezahltes Saisonobjekt oder eine bereits bezahlte Saisonkarte können hieraus nicht resultieren.
2.5 Die STW AG ist berechtigt, die Vereinbarung über die Überlassung des Umkleideobjektes aus wichtigem Grund unverzüglich aufzulösen und den künftigen Zutritt zum Strandbad zu verweigern, sofern der Nutzer/die Nutzerin des Umkleideobjektes davon oder von anderen Einrichtungen des Strandbads einen erheblich nachteiligen Gebrauch macht oder er/sie sich rücksichtslos, anstößig oder sonst grob ungehörig anderen Badegästen gegenüber verhält oder sich gegenüber anderen Badegästen oder Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen der STW AG einer mit Strafe bedrohten Handlung gegen das Eigentum, die Sittlichkeit oder die körperliche Sicherheit schuldig macht, sofern es sich nicht um Fälle handelt, die nach den Umständen als geringfügig zu bezeichnen sind. Diese Regelung gilt sinngemäß auch für Personen, welche im Zusammenhang mit der Zuweisung des Umkleideobjektes Saisonbadekarten erhalten haben.
2.6 Für Geld und Wertsachen, die nicht in Schließfächern untergebracht sind, haftet die STW AG nicht. Das Umkleideobjekt ist bei Schließung des Bades zu Saisonende zu räumen, zu reinigen und unversperrt zu hinterlassen.
2.7 Als Nutzer/Nutzerin des Umkleideobjektes gilt jene Person, die mit der STW AG eine Objektüberlassung vereinbart hat. Diese Person verpflichtet sich, den für das Umkleideobjekt vorgeschriebenen Gesamtbetrag, der auch eine gewisse Zahl an Zutrittsberechtigungen beinhaltet, unverzüglich zu bezahlen. Die in diesem Gesamtbetrag inkludierten Zutrittsberechtigungen, können nach erfolgreicher Aktivierung weder geändert noch rückerstattet werden.
2.8 Die aktuellen Preise gelten jeweils für den Zeitraum einer Saison und werden im Internet auf der Homepage der STW AG (derzeit: www.stw.at) und auf Preisblättern veröffentlicht.
2.9 Der Vertrag über die Überlassung von Umkleideobjekten ist ein zeitlich auf die Dauer der jeweiligen Sommersaison befristeter Vertrag, der ordentlich nicht gekündigt werden kann. Die Vertragsparteien sind allerdings berechtigt, den Vertrag über die Überlassung von Umkleideobjekten aus wichtigen Gründen, die in der Person des jeweils anderen Vertragspartners liegen (davon erfasst sind also insbesondere nicht Naturereignisse, wie beispielsweise Schlechtwetterlage oder Ähnliches), jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist aufzulösen.
3. Kundenkarte
3.1 Die STW-Kundenkarte kann mit Leistungsguthaben und Berechtigungen aus dem Angebots- und Dienstleistungsspektrum der STW Gruppe (z. B. Bäder, E-Mobilität, etc.) aufgeladen werden. So wird auch der Leistungs-/Berechtigungsumfang einer „Saisonbadekarte“ auf die STW-Kundenkarte geladen.
3.2 Die STW-Kundenkarte ist personalisiert und mit dem Lichtbild des Inhabers/der Inhaberin versehen. Die darauf gespeicherten Leistungsguthaben berechtigen ausschließlich nur den Inhaber/die Inhaberin, diese in Anspruch zu nehmen. Daher kann die STW-Kundenkarte weder weitergegeben noch auf eine andere Person übertragen werden. Bei missbräuchlicher Verwendung der Kundenkarte (falscher Tarif, Weitergabe der Saisonkarte, …) wird ein pauschalierter Schadenersatz in Höhe von € 100,00 verrechnet.
3.3 Die erstmalige Ausstellung der Kundenkarte ist kostenpflichtig. Auf bereits ausgestellten Kundenkarten werden lediglich die für die Saison maßgeblichen Leistungen gebucht und es werden keine zusätzlichen Kosten verrechnet.
3.4 Die Kosten für die einmalige Ausstellung der Kundenkarte sowie der Tarif bzw. Preis für den Saisoneintritt sind zu entrichten und von der Benutzung der Karte unabhängig. Eine wie auch immer geartete Rückzahlung wegen Nichtbenützung der Karte ist ausgeschlossen.
3.5 Beim Kauf der Saisonkarte unter Verwendung der Kundenkarte bzw. bei der Zahlung der saisonalen Nutzung des Umkleideobjektes hat der Kunde/die Kundin sämtliche erforderlichen Ermäßigungsbescheinigungen nachzuweisen. Ein Nachreichen dieser, sowie eine nachträgliche Refundierung des Ermäßigungsbetrages sind nach Ausstellung der Kundenkarte bzw. nach geleisteter Zahlung für das Umkleideobjekt oder die Saisonkarte unter Verwendung der Kundenkarte nicht mehr möglich. Die STW ist berechtigt geltend gemachte Ermäßigungen (z.B. die Kärntner Familienkarte, Behindertenausweis, …) nachzuprüfen. Bei missbräuchlicher Beanspruchung der Rabatte werden die Zutrittsberechtigungen gesperrt und ein pauschalierter Schadenersatz von € 100,00 pro Karte verrechnet. Doppelrabatte (Familienrabatt und Behindertenrabatt) sind nicht möglich.
4. Verlust und Gültigkeit von Kundenkarten/Saisonkarten
4.1 Um Missbrauch zu verhindern, werden verloren gegangene Kundenkarten gesperrt und gegen Kostenersatz neu ausgestellt. Für widerrechtlich abhandengekommene Kundenkarten (Stichwort: Diebstahl) haltet sich die STW AG schad- und klaglos. Wie auch immer geartete Ersatzansprüche können nicht geltend gemacht werden.
4.2 Die Saisonkarte gilt für die Dauer der jeweiligen Sommersaison, von der Öffnung bis zur Schließung des jeweiligen Strandbades.
4.3 Bereits ausgestellte STW-Kundenkarten sind mit dem Ansuchen für ein Umkleideobjekt an der Kasse im Strandbad Klagenfurt abzugeben. Die auf den Kundenkarten aufgebrachten Lichtbilder müssen dem aktuellen Aussehen des STW-Karteninhabers entsprechen. Ist dies nicht der Fall, muss die STW-Kundenkarte gegen Bezahlung neu ausgestellt werden. Hingegen können bereits verwendete STW-Kundenkarten jedes Mal aufs Neue mit einer Saisonbadekarten-Berechtigung aufgeladen werden.
4.4 Für die Ausstellung einer neuen STW-Kundenkarte ist pro Person ein aktuelles Lichtbild erforderlich.
4.5 Sollte ein Kunde/eine Kundin durch wie auch immer geartete persönliche oder berufliche Gründe an der Benützung der STW-Bäder sowie der Umkleideobjekte gehindert sein, so resultiert aus diesem Umstand kein Rückforderungsrecht. Die Saisonkarte und die Umkleideobjekte können, aus welchen Gründen auch immer, nicht ruhend gestellt werden.
5. Digitale Saisonkarte
5.1. Digitale Saisonkarten, die über den STW Webshop (www.stw.at/webshop) verkauft und erworben werden, sind personalisiert, also nur für die Personen, auf deren Namen
sie lauten und nur in Kombination mit einem amtlichen Lichtbildausweis gültig. Daher ist auch die digitale Saisonkarte nicht übertragbar. Kann ein Badegast zu seiner digitalen
Saisonkarte keinen gültigen amtlichen Lichtbildausweis vorweisen, so gilt er als Badegast ohne gültige Eintrittskarte.
5.2. Für die Nutzung von digitalen Saisonkarten über ein Mobiltelefon kann eine bestehende Internetverbindung notwendig sein. Fehler im Mobiltelefon-Betrieb (z.B. mangelnde
Netzversorgung des Mobilfunkbetreibers, leere Akkus, Hardwarefehler, Bedienungsfehler, Probleme auf Grund der Systemkonfiguration, jegliche Softwarefehler,
Systemabsturz, softwaretechnische Inkompatibilitäten, Abweichung von den Systemvoraussetzungen zum Betrieb der Wallet App, Probleme beim E-Mail Empfang durch
unseren Partner SKIDATA etc.) liegen in jedem Fall in der Verantwortung des Badegastes und gehen daher zu dessen Lasten. Ist aufgrund derartiger Fehler der Erhalt oder
das Vorweisen einer gültigen Saisonkarte nicht möglich, gilt diese Person als Badegast ohne gültige Eintrittsberechtigung. Technischer Support für Installation und Betrieb von
mobilen Apps für den digitalen Ticketerwerb werden seitens der STW AG nicht geleistet.
5.3. Hinsichtlich der Bestell- und Zahlungsmodalitäten sowie zusätzlichen Informationen und zusätzlichen Benützungsbedingungen für Saisonkarten, die über den STW
Webshop erworben werden, gelten die AGB des STW Webshops. Auch bei digitalen Saisonkarten via Online Kauf im STW-Webshop besteht kein Rücktrittsrecht und keine
Möglichkeit zur Kostenrückerstattung.
Kontakt
Strandbad Klagenfurt | Metnitzstrand 2 | 9020 Klagenfurt am Wörthersee T +43 664 80521 6331 | strandbad.klagenfurt@stw.at